Das System der Zusatzleistungen zur AHV/IV wurde für AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentner geschaffen, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben oder hohe Heimkosten zu tragen haben.
Die Zusatzleistungen zur AHV/IV als Teil der Sozialversicherungen gewährleisten den Rentenberechtigten ein angemessenes, am Bedarf orientiertes Mindesteinkommen und sind somit ein wichtiger Bestandteil der Vorsorge für diese Bevölkerungsgruppe. Ziel ist, allen Betagten, Behinderten, Witwen und Waisen ein Leben ohne materielle Existenzsorgen zu ermöglichen.
Die Gemeinde Hüttikon hat die Ausrichtung der Zusatzleistungen zur AHV/IV der SVA Zürich übertragen. Die Anmeldung nimmt die Gemeindestelle entgegen.