In Anwendung von § 42 Abs. 2 Gemeindegesetz sowie Art. 18 Gemeindeordnung legen die Mitglieder des Gemeinderats und der Rechnungsprüfungskommission ihre Interessenbindungen in folgendem Umfang offen:
Offenlegung der Interessenbindungen für die Amtsperiode 2026 - 2030 (Stand 23.06.2026) Offenlegung der Interessenbindungen für die Amtsperiode 2026 - 2030