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Steuerausweis

Gemäss § 122 Steuergesetz Kanton Zürich stellen Gemeindesteuerämter gegen Gebühr Ausweise über das steuerbare Einkommen und Vermögen, den steuerbaren Reingewinn und das steuerbare Kapital aus. Sofern der Nachweis über die Steuerzahlen für eigene Zwecke benötigt wird (z.B. für ein Stipendiengesuch), muss in der Regel kein Steuerausweis bestellt werden. Die Kopie der letzten definitiven Steuerrechnung hat denselben Informationsgehalt. Bitte treffen Sie diese Vorabklärung vor der kostenpflichtigen Anforderung eines Steuerausweises.

Preis: CHF 40.00

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