Ab 1. September 2008 wird Hundehaltern in folgenden Fällen die jährliche Hundesteuer als Ausbildungsbeitrag zurück erstattet:- bestätigter, regelmässiger und dauernder Besuch von Hundesport-Übungen und –Ausbildung- bestandene Prüfungen im Hundesport gemäss Eintrag im Leistungsheft.
Preis: gratis