Geburtsmeldung
Eine Geburt ist innert drei Tagen, nachdem sie stattgefunden hat, beim zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes anzuzeigen.
Wenn das Kind in einem Spital, einem Geburtenhaus oder einer vergleichbaren Einrichtung geboren wurde, übernimmt deren Verwaltung die Anzeige beim zuständigen Zivilstandsamt.
Wurde das Kind nicht in einer öffentlichen Einrichtung geboren, muss die Geburt persönlich beim zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsorts angemeldet werden. Meldepflichtig sind die Mutter, der Ehemann der Mutter, der Vater, wenn er das Kind anerkannt hat oder jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war.
Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle
Bei einer Geburt wird der Gemeindeverwaltung durch das Zivilstandsamt die Meldung und die Daten des Kindes zugestellt. So wird Ihr Kind bald nach der Geburt schon ein offizieller EinwohnerIn von Hüttikon
Wenige Angaben fehlen uns jedoch noch, deshalb sind wir froh, wenn Sie uns so bald wie möglich folgende Daten Ihres Kindes mitteilen könnten:
Diese Angaben können Sie uns persönlich, aber auch elektronisch mitteilen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Ausgebildetes Fachpersonal zur Betreuung, Begleitung und Beratung vor, während und nach der Geburt :
Wochenbettbetreuung im Furttal
Mütter - und Väterberatung
Beratung für Eltern mit Neugeborenen, Babys und Kleinkindern. Sie erhalten Beratung bei allen Fragen rund ums Thema Kinder und Elternsein (Pflege, Ernährung, Stillen, Entwicklung des Kindes usw.).
In den Beratungen haben Sie die Möglichkeit mit anderen Eltern in Kontakt zu kommen.