Verpflichtungserklärung Touristenvisum
- Ihr Gast muss zu der für seinen Wohnort zuständigen schweizerischen Vertretung gehen und ein Visum beantragen.
- Dort erhält er dann das Formular "Verpflichtungserklärung".
- Dieses Formular muss er ausfüllen und zu Ihnen in die Schweiz senden.
- Kommen Sie dann mit dem Formular am Schalter der Einwohnerdienste vorbei. Sie verpflichten sich, wenn nötig ungedeckte Kosten bis zu einem Betrag von 30'000.- Franken zu übernehmen.
- Die Einwohnerdienste prüfen, ob Sie dazu in der Lage sind. Nehmen Sie daher aktuelle Lohnabrechnungen, Bankauszüge oder ähnliches mit.
- Die Einwohnerdienste prüfen auch, ob Ihr Gast die nötige Reiseversicherung abgeschlossen hat.
- Anschliessend leiten die Einwohnerdienste die Verpflichtungserklärung an das Migrationsamt Zürich weiter.
- Das Migrationsamt prüft die Angaben aus fremdenpolizeilicher Sicht. Dann sendet es das Formular an die schweizerische Auslandvertretung zurück.
- Diese entscheidet zum Schluss, ob Ihr Gast das gewünschte Visum erhält.
Bei Fragen melden Sie sich bitte bei uns.
Die Gebühr beträgt Fr. 40.00.
Links