Navigieren in Hüttikon

Verpflichtungserklärung Touristenvisum

  • Ihr Gast muss zu der für seinen Wohnort zuständigen schweizerischen Vertretung gehen und ein Visum beantragen.
  • Dort erhält er dann das Formular "Verpflichtungserklärung".
  • Dieses Formular muss er ausfüllen und zu Ihnen in die Schweiz senden.
  • Kommen Sie dann mit dem Formular am Schalter der Einwohnerdienste vorbei. Sie verpflichten sich, wenn nötig ungedeckte Kosten bis zu einem Betrag von 30'000.- Franken zu übernehmen.
  • Die Einwohnerdienste prüfen, ob Sie dazu in der Lage sind. Nehmen Sie daher aktuelle Lohnabrechnungen, Bankauszüge oder ähnliches mit. 
  • Die Einwohnerdienste prüfen auch, ob Ihr Gast die nötige Reiseversicherung abgeschlossen hat.
  • Anschliessend leiten die Einwohnerdienste die Verpflichtungserklärung an das Migrationsamt Zürich weiter.
  • Das Migrationsamt prüft die Angaben aus fremdenpolizeilicher Sicht. Dann sendet es das Formular an die schweizerische Auslandvertretung zurück.
  • Diese entscheidet zum Schluss, ob Ihr Gast das gewünschte Visum erhält.

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei uns. 

Die Gebühr beträgt Fr. 40.00.

Links