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Abmeldung

Wegzug innerhalb der Schweiz

Sie sind von Hüttikon in eine andere Schweizer Gemeinde gezogen und wollen sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen abmelden.

Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online (eUmzugCH) erfolgen.
 

Wegzug ins Ausland

Haben Sie im Ausland eine neue Heimat gefunden? Bitte beachten Sie folgendes:

  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (ca. 2 Monate vor Abreise)
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Amt für Militär und Zivilschutz betreffend Auslandurlaub
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Migrationsamt des Kantons Zürich falls Sie eine Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung wünschen
  • Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle mit Schriftenempfangsschein bzw. Ausländerausweis