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Verloren

Melden Sie Ihren verlorenen Gegenstand der Einwohnerkontrolle. Versuchen Sie, den verlorenen Gegenstand so genau wie möglich zu beschreiben (Farbe, Beschaffenheit, Material sowie besondere Merkmale etc.). Bei verlorenen Schlüsseln ist es zudem hilfreich, wenn Sie die Schlüsselmarke, eingravierte Nummern sowie eine genaue Beschreibung eines allfälligen Schlüsselanhängers angeben können. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Zuständig für die Aufbewahrung eines Fundgegenstandes ist immer das Fundbüro des Gemeindegebietes, in dem eine Sache verloren beziehungsweise gefunden wurde.