Navigieren in Hüttikon

Interessenbindung Behördenmitglieder 2022-2026

In Anwendung von § 42 Abs. 2 Gemeindegesetz sowie Art. 18 Gemeindeordnung legen die Mitglieder des Gemeinderats und der Rechnungsprüfungskommission ihre Interessenbindungen in folgendem Umfang offen:

  1. ihre berufliche Tätigkeiten,
  2. ihre Mitgliedschaften in Organen und Behörden der Gemeinden, des Kantons und des Bundes,
  3. ihre Organstellungen in und wesentliche Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts

Offenlegung der Interessenbindungen für die Amtsperiode 2022 - 2026 (Stand 31.10.2025) Offenlegung der Interessenbindungen für die Amtsperiode 2022 - 2026