In Anwendung von § 42 Abs. 2 Gemeindegesetz sowie Art. 18 Gemeindeordnung legen die Mitglieder des Gemeinderats und der Rechnungsprüfungskommission ihre Interessenbindungen in folgendem Umfang offen:
Offenlegung der Interessenbindungen für die Amtsperiode 2022 - 2026 (Stand 31.10.2025) Offenlegung der Interessenbindungen für die Amtsperiode 2022 - 2026