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Einbürgerung

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Hüttikon erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für Ihre Einbürgerung ist der Gemeinderat zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des Gesuches benötigen Sie diverse Formulare. Sie erhalten diese direkt bei uns, kommen Sie vorbei!

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

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