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Aufhebung Feuerverbot vom 20. Juli 2026 auf dem Gemeindegebiet Hüttikon

Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Niederschläge und der damit verbundenen Ent-spannung der Trockenheitssituation hat sich die Brandgefahr auf dem Gemeindegebiet von Hüttikon reduziert.

Die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des mit Verfügung vom 20. Juli 2026 angeordneten generellen Feuer- und Feuerwerksverbots im Siedlungsgebiet sind damit nicht mehr gegeben.

Der Gemeinderat Hüttikon hat deshalb am 31. August 2026 beschlossen, das kommunale Feuer- und Feuerwerksverbot per sofort aufzuheben. Vorbehalten bleiben weitergehende Verbote und Anordnungen des Kantons Zürich, insbesondere ein weiterhin geltendes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Die Bevölkerung wird gebeten, auch nach der Aufhebung des generellen Feuer- und Feuerwerksverbots beim Umgang mit Feuer die notwendige Vorsicht walten zu lassen und die jeweils aktuelle Brandgefahr zu berücksichtigen.

Hüttikon, 1. September 2026                                                Gemeinderat Hüttikon