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Generelles Feuer- und Feuerwerkverbot auf dem Gemeindegebiet Hüttikon

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der weiterhin sehr hohen Brandgefahr gilt im Kanton Zürich seit dem 26. Juni 2026 ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Der Gemeinderat Hüttikon hat deshalb beschlossen, ab Montag, 20. Juli 2026, 12.00 Uhr, auf dem gesamten Gemeindegebiet ein generelles Feuer- und Feuerwerkverbot zu erlassen.

Verboten sind insbesondere:

  • Offene Feuer im Freien ausserhalb des Siedlungsgebiets
  • Das Abbrennen von Feuerwerk
  • Landwirtschaftliche Räumungsfeuer
  • Höhenfeuer und Himmelslaternen
  • Das Wegwerfen brennender Rauchwaren oder Streichhölzer

Grillieren im Siedlungsgebiet (z. B. in Gärten oder auf Terrassen) bleibt in befestigten Feuerstellen erlaubt. Das Feuer ist jederzeit zu beaufsichtigen. Bei Wind ist auf das Grillieren im Freien zu verzichten.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Es wird erst aufgehoben, wenn sich die Brandgefahr aufgrund ausgiebiger Niederschläge und einer nachhaltigen Wetterberuhigung deutlich entschärft.

Weitere Informationen sowie Hinweise zum richtigen Verhalten sind dem nachfolgenden Flyer zu entnehmen.

Flyer_Feuer-_und_Feuerwerksverbot_2026