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Wahlanordnung Erneuerungswahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin für die Amtsperiode 2027 - 2033

Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat Hüttikon den ersten Wahlgang der Erneuerungswahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2027 bis 2033, auf Sonntag, 28. Februar 2027, festgesetzt.

Der Friedensrichter/die Friedensrichterin wird auf die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren an der Urne gewählt:

Erneuerungswahl der politischen Gemeinde Hüttikon an der Urne

Gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung Hüttikon werden Erneuerungswahlen der an der Urne gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung zu wählenden Gemeindeorgane mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt.

In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung Hüttikon sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte sind bis spätestens Mittwoch, 4. November 2026, 15.00 Uhr, Wahlvorschläge beim Gemeinderat Hüttikon, Zürcherstrasse 22, 8115 Hüttikon, einzureichen. Zur Wahrung dieser Frist müssen gemäss § 7 a der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt beim Gemeinderat eingetroffen sein.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Hüttikon unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Hüttikon, Zürcherstrasse 22, 8115 Hüttikon, erhältlich.

Zweiter Wahlgang

Sofern der Friedensrichter/die Friedensrichterin beim ersten Wahlgang nicht gewählt wird, erfolgt der zweite Wahlgang für die Erneuerungswahl am Sonntag, 6. Juni 2027.

Gemäss § 84 a des Gesetzes über die politischen Reche (GPR) gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang. Bis am Mittwoch, 10. März 2027, 11.00 Uhr (Art. 7a VPR), können beim Gemeinderat Hüttikon, Zürcherstrasse 22, 8115 Hüttikon, gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Hüttikon, 25. September 2026                                              Gemeinderat Hüttikon