Aufgrund des Gefahrenpotenzials und der unsicheren Risikolage hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit den Kantonen die gesamte Schweiz zum Kontrollgebiet erklärt.
Das Veterinärsamt des Kantons Zürich hat neue Massnahmen erlassen.
Die Vogelgrippe stellt nicht mehr nur in der Nähe von grossen Gewässern eine Gefahr dar. Um das Hausgeflügel vor einer Ansteckung zu schützen, haben Bund und Kantone die gesamte Schweiz zum Kontrollgebiet erklärt.