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Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet

Die derzeit herrschende Trockenheit hat in Hüttikon zu einer hohen Brandgefahr geführt. Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Gemeindegebiet nicht mehr gestattet.

In Anbetracht der Dringlichkeit wird, gestützt auf die Kompetenzdelegation des Gemeinderates, ab dem 27.07.2022 um 12:00 Uhr, von der Gemeindepräsidentin verfügt:

  1. Die derzeit herrschende Trockenheit hat in Hüttikon zu einer hohen Brandgefahr geführt. Gestützt auf §18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz wird deshalb ein allgemeines Feuerverbot ausgesprochen.
  1. Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Gemeinderat. Die Bevölkerung kann sich auf der Webseite der Gemeinde Hüttikon: www.huettikon.ch oder am Schaukasten beim Gemeindehaus über den aktuellen Stand informieren. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
  1. Die Bevölkerung wird mittels Newsmeldung auf der Webseite und einem Flyer, der in alle Haushalte verteilt wird, über das allgemeine Feuerverbot informiert.
  1. Der Flyer enthält die folgenden Informationen:

Die derzeit herrschende Trockenheit hat in Hüttikon zu einer hohen Brandgefahr geführt. Deshalb gilt ab sofort: Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Gemeindegebiet nicht mehr gestattet.

Der Gemeinderat hat die Gefahrensituation auch im Hinblick auf den 1. August überprüft und entschieden, gestützt auf §18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz ein allgemeines Feuerverbot auszusprechen. Das allgemeine Feuerverbot bedeutet:

  • Keine offenen Feuer im Freien ausserhalb des Siedlungsgebiet
  • Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz betrieben werden
  • Kein Abrennen von Feuerwerk
  • Kein Steigenlassen von Himmelslaternen und Heissluftballons
  • Keine Höhenfeuer

Zulässig ist das Grillieren mit Holzkohle auf befestigten Plätzen im Siedlungsgebiet. Dabei ist aber dennoch besondere Vorsicht walten zu lassen und Funkenflug zu vermeiden.

Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Gemeinderat (bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Gemeinde Hüttikon: www.huettikon.ch. Voraussetzungen für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.

Für Ihr Verständnis bedanken wir uns.

Hüttikon, 27. Juli 2022                        Gemeinderat Hüttikon

Flyer_Feuerverbot_Wassersparen [pdf, 143 KB]