Die derzeit herrschende Trockenheit hat in Hüttikon zu einer hohen Brandgefahr geführt. Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Gemeindegebiet nicht mehr gestattet.
In Anbetracht der Dringlichkeit wird, gestützt auf die Kompetenzdelegation des Gemeinderates, ab dem 27.07.2022 um 12:00 Uhr, von der Gemeindepräsidentin verfügt:
Die derzeit herrschende Trockenheit hat in Hüttikon zu einer hohen Brandgefahr geführt. Deshalb gilt ab sofort: Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Gemeindegebiet nicht mehr gestattet.
Der Gemeinderat hat die Gefahrensituation auch im Hinblick auf den 1. August überprüft und entschieden, gestützt auf §18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz ein allgemeines Feuerverbot auszusprechen. Das allgemeine Feuerverbot bedeutet:
Zulässig ist das Grillieren mit Holzkohle auf befestigten Plätzen im Siedlungsgebiet. Dabei ist aber dennoch besondere Vorsicht walten zu lassen und Funkenflug zu vermeiden.
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Gemeinderat (bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Gemeinde Hüttikon: www.huettikon.ch. Voraussetzungen für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns.
Hüttikon, 27. Juli 2022 Gemeinderat Hüttikon