Die Gemeinde Hüttikon sieht eine Revision der Richt- und Nutzungsplanung vor. Seit der letzten Gesamtrevision haben sich aufgrund der mehrfach geänderten Gesetzgebungen neue Anforderungen und Möglichkeiten ergeben (Raumplanungsgesetz, kantonaler und regionaler Richtplan, Kulturlandinitiative, Begriffe und Messweisen gemäss IVHB, Darstellungsverordnung). Zudem sollen einzelne Vollzugsmängel in der Anwendung der Bau- und Zonenordnung behoben werden.
Nutzungsplanung und Waldgrenzenplan:
Revision Kommunaler Verkehrsrichtplan