Nichterwerbstätige müssen sich bei der Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons anmelden, um ihre AHV-Beiträge zu zahlen. Beitragslücken können zu einer Rentenkürzung führen.
Wenn Sie als Nichterwerbstätiger angemeldet sind, aber z. B. im Stundenlohn ein geringes Einkommen erzielen, können Sie sich die entsprechenden AHV-Beiträge anrechnen lassen. Melden Sie sich bei Ihrer Ausgleichskasse.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: Nicht erwerbstätig