12. Dezember

Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 11.12.2001.

 

Bürgergemeinde :  ( Stimmberechtigte 26 )

 

Maja Snoj, slowenische Staatsangehörige, geb. 1987, Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Hüttikon.

Die Bürgergemeindeversammlung beschließt:

Maja Snoj, geb. 1987, slowenische Staatsangehörige, Wiesenweg 6, Hüttikon, wird das Bürgerrecht der Gemeinde Hüttikon erteilt.

 

Politische Gemeinde :  ( Stimmberechtigte  43 )

 

1. Abwasserreinigungsanlage Otelfingen, Erweiterung, Baukredit von Fr. 5'500'000  

Die Gemeindeversammlung beschließt:

1.  Für die Sanierung der Kläranlage Unteres Furttal, Otelfingen, wird ein Gesamtkredit von 5'500’000 Franken bewilligt.

2.  Der Betrag erhöht sich allenfalls um die Teuerung vom März 2000 bis zur Bauausführung.

3.  Die ARA-Kommission wird beauftragt und ermächtigt, die Planungsarbeiten dem Ingenieurbüro Gujer AG, Rümlang, zu vergeben sowie die Sanierungsarbeiten sofort zu veranlassen.

 

 

2. Politische Gemeinde Hüttikon, Anstellungs-Verordnung, Revision 2002  

Die Gemeindeversammlung beschließt:

Die neue Anstellungs-Verordnung wird genehmigt. Sie ersetzt diejenige vom 9. Dezember 1997.

 

 

3. Politische Gemeinde Hüttikon, Voranschlag 2002 und Steuerfuß 2002

Die Gemeindeversammlung beschließt:

1.  Der Voranschlag 2002 der Politischen Gemeinde Hüttikon wird genehmigt.

In der Laufenden Rechnung entsteht bei einem Aufwand von Fr. 1'571'300 und einem Ertrag von Fr. 1'533'685 ein Aufwandüberschuss von Fr. 37'615, der durch Entnahme aus dem Eigenkapital gedeckt wird. Dieses verringert sich dadurch mutmaßlich von Fr. 764’100 auf Fr. 726’500.
In der Investitionsrechnung ergeben die Ausgaben von Fr. 520'000 und die Einnahmen von Fr. 20'000 die Nettoinvestition von Fr. 500‘000.

2. Der Steuerfuß der Gemeinde Hüttikon wird auf 114 Prozent festgelegt. Die Aufteilung der Güter zeigt sich wie folgt:

-  Politische Gemeinde 42%

-  Primarschulgemeinde Dänikon - Hüttikon 50 %

-  Oberstufenschulgemeinde Otelfingen 22 %

-  Gesamtsteuerfuß 114 %

 

 

4. Gemeindehaus, Neubau, Bauabrechnung

Die Gemeindeversammlung beschließt:

1. Die Bauabrechnung über den Neubau des Gemeindehauses von Hüttikon wird genehmigt.

2. Bei einem Kredit von Fr. 1'212'000.-- und ausgewiesenen Baukosten von Fr. 1'196'324.35 entsteht eine Kostenunterschreitung von Fr. 15'675.65.

 

 

 

5. Abfallverordnung, Revision 2002

Die Gemeindeversammlung beschließt:

Die Revision der Abfallverordnung der Gemeinde Hüttikon wird genehmigt.

 

 

6. Gebührenordnung zur Abfallverordnung, Revision 2002

Die Gemeindeversammlung beschließt:

Die Revision 2002 der Gebührenordnung zur Abfallverordnung der Gemeinde Hüttikon wird genehmigt.