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Archiv 2004
Jungbürgerfeier 2004
Jetzt dämmert es - Aktion 'Gemeinsam gegen Einbrecher'
Politische Gemeinde Hüttikon Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2004 Die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2004 hat die folgenden Beschlüsse gefasst: 1. Bewilligung eines Rahmenkredites von Fr. 4'000'000 exkl. MWSt. für die Fertigstellung der Versorgungsleitung der Gruppenwasserversorgung Furttal : Die Gemeindeversammlung hat dem Rahmenkredit zugestimmt. 2. Revision der Statuten des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Furttal : Die Gemeindeversammlung hat der Statutenrevision zugestimmt. 3. Neues Wasserreglement : Das neue Wasserreglement wurde zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückgewiesen. 4. Beitrag an Infrastrukturbauten im Quartierplan „Blüttler“ : Die Gemeindeversammlung genehmigte einen Beitrag von Fr. 50'000 an die Kanalisationsleitung, wies aber die restlichen Kredite an den Gemeinderat zurück. 5. Verkauf Grundstück an der Poststrasse (ehemaliges Postprovisorium) : Die Gemeindeversammlung lehnte es ab, dem Gemeinderat die Kompetenz zum Verkauf des Grundstücks zu übertragen. 6. Voranschlag 2005 und Steuerfuss 2005 : Dem beantragten Voranschlag und Steuerfuss wurde zugestimmt. 7. Anfrage nach § 51 des Gemeindegesetzes : Der Gemeinderat beantwortete die fristgerecht eingetroffene Anfrage mit dem Titel „Altersheimplätze für Hüttiker Einwohner“. Das Protokoll liegt in der Gemeindeverwaltung während den Schalterstunden zur Einsicht auf. Beschwerden gegen die Beschlüsse oder Rekurse mit Begehren um Protokollberichtigung sind innert 30 Tagen ab der heutigen Publikation schriftlich dem Bezirksrat 8157 Dielsdorf einzureichen. Hüttikon, 17. Dezember 2004 Gemeinderat Hüttikon
Dienstag, 07. Dezember
Einladung zur Gemeindeversammlung
Us em Hüttiker GmeindshüüsliVoranschlag 2005 und Steuerfuss 2005 Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2004 den Voranschlag 2005 und gleichzeitig den Steuerfuss 2005 zu Handen der Gemeindeversammlung verabschiedet. Das Budget beinhaltet eine Steuerfusserhöhung um 1 %, die den Gesamtsteuerfuss der Gemeinde Hüttikon auf dem Kantonsmittel belässt, das auf nächstes Jahr von 112 auf 113 % ansteigt. Das Budget 2005 der Politischen Gemeinde gleicht in der Laufenden Rechnung mit einem Aufwand von Fr. 1'991’010 und einen Ertrag von ebenfalls Fr. 1'991’010 aus. Der Gemeinderat rechnet mit Nettoinvestitionen in der Höhe von 393'900, bei Investitionsausgaben von Fr. 553'900. Aufgrund der im Vergleich zum Kantonsmittel nach wie vor hohen Pro-Kopf-Steuerkraft wird die Gemeinde Hüttikon voraussichtlich im nächsten Jahr wiederum keinen Steuerkraftausgleich erhalten. Reglement über die Wasserversorgung (WR 2004) Der Gemeinderat beantragt der Dezember-Gemeindeversammlung ein neues Wasserreglement, dass das bisherige aus dem Jahr 1972 ersetzen soll. Neuerungen beinhalten vor allem eine klarere Abgrenzung der Eigentumsverhältnisse zwischen der öffentlichen Hand und privaten Grundeigentümern. Ausserdem sind neue kantonale Vorgaben (u.a. Zinspflicht der Gebührenforderungen) in das Reglement eingeflossen. Beleuchtung altes Gemeindehaus Ausserdem wurde die Fertigstellung der Beleuchtung des alten Gemeindehauses beschlossen. Die Turmspitze war bis jetzt nicht mit einer Beleuchtung versehen, durch das fehlende Stück kam deshalb die charakteristische Form des Gebäudes zu wenig zur Geltung.
Donnerstag, 28. Oktober Öffentliche
Veranstaltung zum Thema "Wohnen im
Alter im Furttal"
Geburt
18. Oktober
2004
Lea Ella Marthaler, Zürcherstrasse 5, Hüttikon, Tochter des Marthaler Peter und der Marthaler geb. Sautter, Sabine
Quartierplan „Blüttler“, Hüttikon Hüttikon. Festsetzung des Quartierplanes „Blüttler“ durch den Gemeinderat. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21. Juni 2004 den Quartierplan „Blüttler“ gemäss § 158 PBG festgesetzt. Die betroffenen Grundeigentümer sind durch persönliche Anzeige orientiert worden. Die Quartierplanakten liegen vom 25. Juni bis zum 26. Juli 2004 im Gemeindehaus während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, bei der Baurekurskommission I des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile der Baurekurskommissionen sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Hüttikon, 25. Juni 2004 Gemeinderat Hüttikon
Politische Gemeinde Hüttikon Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2004 Die Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2004 hat die folgenden Beschlüsse gefasst: 1. Politische Gemeinde Hüttikon, Jahresrechnung 2003 2. Beitrag an den Ausbau des Bahnhofs Otelfingen Das Protokoll liegt in der Gemeindeverwaltung während den Schalterstunden zur Einsicht auf. Beschwerden gegen die Beschlüsse oder Rekurse mit Begehren um Protokollberichtigung sind innert 30 Tagen ab der heutigen Publikation schriftlich dem Bezirksrat 8157 Dielsdorf einzureichen. Hüttikon, 25. Juni 2004 Gemeinderat Hüttikon
Samstag, 3. Juli Die Primarschule Dänikon-Hüttikon (http://www.schule-rotfluh.ch) baut in der Projektwoche (Montag, 14. Juni bis Freitag, 18. Juni 2004) einen Lehmofen, mit dem am Samstag, 3. Juli vor dem Strohdachhaus Brot gebacken wird. Dieser Backtag bildet den Abschluss der Projektwoche, an diesem Tag können Sie sich über Bauweise des Ofens informieren und zusehen, wie der Ofen in der Praxis funktioniert.
Freitag, 2. Juli Die Gemeindeverwaltung Hüttikon bleibt am Freitag, 2. Juli 2004, den ganzen Tag geschlossen (Betriebsausflug). In dringenden Fällen sind wir unter 079 579 65 63 erreichbar. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken Ihnen für Ihr Verständnis. Ihre Gemeinde Hüttikon
Gemeindeversammlung der Oberstufenschulgemeinde Otelfingen Alle Informationen zur Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2004
Gemeindeversammlung 2004 Einladung zur
Gemeindeversammlung
vom 15. Juni 2004
2. Grundeigentümerversammlung QP Blüttler
Montag, 26. April Blutspenden in Otelfingen
Mittwoch, 21. April Gemeindestrasse von Hüttikon nach
Oetwil wieder frei
Verbindung nach Oetwil vom 19. bis 23. April 2004 gesperrt Aufgrund von dringenden
Unterhaltsarbeiten auf Oetwiler Gemeindegebiet
Freitag, 26. März 18. Furttaler Ostereierausstellung im Strohdachhaus, 17 bis 21 Uhr, mit Apéro (Forum Hüttikon) Samstag, 27. März 18. Furttaler Ostereierausstellung im Strohdachhaus, 10 bis 17 Uhr (Forum Hüttikon) Sonntag, 28. März 18. Furttaler Ostereierausstellung im Strohdachhaus, 10 bis 17 Uhr (Forum Hüttikon)
Freitag 05. März Verbundfahrplan-Projekt 2005 - 2006
Hausierer brauchen Bewilligung Im Bundesgesetz vom 23. März 2001 über das Gewerbe der Reisenden, Art. 2 ist festgehalten, dass Hausierer eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde benötigen. Im Kanton Zürich ist dies das Büro für Gewerbebewilligungen und Beglaubigungen, Tel. 043 259 21 13. Scheuen Sie sich deshalb nicht, sich von Personen, die Ihnen an der Haustüre etwas verkaufen wollen, eine entsprechende Bewilligung vorzeigen zu lassen. Seriöse Anbieter haben eine entsprechende Bewilligung beantragt und können diese auf Verlangen vorweisen. Während den Schalteröffnungszeiten können Sie verdächtige Hausierer der Gemeindeverwaltung melden: Tel. 01 847 25 00, ausserhalb der Öffnungszeiten direkt der Kantonspolizei, Tel. 117. Hüttikon, 27. Februar 2004 Gemeinderat Hüttikon
Anpassung der Vollzugsverordnung zur Abfallverordnung Der Gemeinderat hat am 13. Oktober 2003 die Vollzugsverordnung zur Abfallverordnung, im Hinblick auf die neuen Kehrichtverträge und auf den Beitritt zur IGKSG, angepasst. Die Änderungen treten am 1. April 2004 in Kraft. Art. 1 Nur das Datum der Abfallverordnung wird angepasst. Art. 2.d „Altpapier und Karton 6x pro Jahr“ (bisher: 4x, nur für Papier) Art. 4,6 Anstelle der Gebührenmarken sind es neu Gebührensäcke. Art. 8 „Die Gebührensäcke für den Hauskehricht sind in den meisten Geschäften im Zürcher Unterland erhältlich.“ Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet beim Bezirksrat 8157 Dielsdorf Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Abfallverordnung, die Gebührenordnung zur Abfallverordnung sowie die Vollziehungsverordnung zur Abfallverordnung sind bei der Gemeindeverwaltung (oder über www.huettikon.ch) erhältlich. Hüttikon, 27. Februar 2004 Gemeinderat Hüttikon
Freitag, 16. Januar 600. Einwohnerin in Hüttikon ( Bericht im Furttaler )
Befahren von Feldwegen mit Fahrverbot Bitte beachten Sie, dass die meisten Feldwege auf dem Gemeindegebiet von Hüttikon mit einem Fahrverbot belegt sind und dass eine Übertretung zu einer schmerzhaften Busse führen kann (Berechtigte ausgenommen). Als Anhaltspunkt für Bussen gilt die Ordnungsbussenverordnung des Bundes, nachgeführt am 24.12.2002 (OBV). Der Gemeinderat ist aber in der Entscheidung frei. Bei einer Anzeige kommen zusätzlich noch Schreibgebühren hinzu.Busse für die Missachtung eines Fahrverbotes Fr. 100.— (gestützt auf Ziffer 304.1 der OBV) Hüttikon, 19. Dezember 2003 Der Gemeinderat
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