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Die wichtigsten Vorschriften finden Sie im Planungs- und Baugesetz des
Kantons Zürich (PBG) sowie in der Bauverfahrensverordnung. Für die
Gemeinde Hüttikon ist außerdem die gemeindeeigene Bauordnung sowie der
dazu gehörende Zonenplan maßgebend.
§ 1 der
Bauverfahrensverordnung zählt alle Fälle auf, bei denen es keine
Baubewilligung braucht. Ab § 3 finden Sie außerdem den Beschrieb des
Bauverfahrens.
Weitere Informationen
rund ums Bauen :
Prüfperimeter für Bodenverschiebungen
Ist Ihre Liegenschaft aufgrund der früheren Nutzung (z.B. Reben),
aufgrund
der Nähe zu einer vielbefahrenen Strasse (Zürcherstrasse,
Otelfingerstrasse,
Oetwilerstrasse) oder aufgrund von Bodenproben in den Prüfperimeter für
Bodenverschiebungen aufgenommen worden?
Seit 1. Mai 2004 benötigt man für jedes Bauvorhaben, das innerhalb des
Prüfperimeters liegt und mindestens 50 m3 Erdreich betrifft ein
Meldeblatt, das von einem Fachmann ausgefüllt wurde.
Informationen zum für
Bodenverschiebungen.
Bei Fragen stehen wir
Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere aktuelle kantonale
Bestimmungen Nebenbestimmungen zur Minderung von
Baustellenemissionen (seit 1.7.04, vor allem Massnahmestufe A
beachten)
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