Gemeindeverwaltung, 8115 Hüttikon

 

Baubewilligungen
   
   

Die wichtigsten Vorschriften finden Sie im Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) sowie in der Bauverfahrensverordnung. Für die Gemeinde Hüttikon ist außerdem die gemeindeeigene Bauordnung sowie der dazu gehörende Zonenplan maßgebend.

§ 1 der Bauverfahrensverordnung zählt alle Fälle auf, bei denen es keine Baubewilligung braucht. Ab § 3 finden Sie außerdem den Beschrieb des Bauverfahrens.

Weitere Informationen rund ums Bauen :

 

Prüfperimeter für Bodenverschiebungen

Ist Ihre Liegenschaft aufgrund der früheren Nutzung (z.B. Reben), aufgrund
der Nähe zu einer vielbefahrenen Strasse (Zürcherstrasse, Otelfingerstrasse,
Oetwilerstrasse) oder aufgrund von Bodenproben in den Prüfperimeter für
Bodenverschiebungen aufgenommen worden?


Seit 1. Mai 2004 benötigt man für jedes Bauvorhaben, das innerhalb des
Prüfperimeters liegt und mindestens 50 m3 Erdreich betrifft ein Meldeblatt, das von einem Fachmann ausgefüllt wurde.

Informationen zum für Bodenverschiebungen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere aktuelle kantonale Bestimmungen Nebenbestimmungen zur Minderung von Baustellenemissionen (seit 1.7.04, vor allem Massnahmestufe A beachten)