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Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente
Etwa
ein halbes Jahr vor der Pensionierung sollten Sie sich für den Bezug der
Altersrente anmelden. Der Grund ist, dass die Ausgleichskasse wissen muss,
ab wann Sie Ihre Rente beziehen möchten und ob es für die Berechnung Ihrer
Rente noch Faktoren gibt, die berücksichtigt werden müssen (z.B. die Jahre
in denen Sie Kinder aufgezogen oder Menschen betreut haben).
Auszug aus dem individuellen Konto bestellen
Ein
Auszug aus dem individuellen Konto dient dazu, zu überprüfen, ob die
Arbeitgeber die AHV richtig abgerechnet und einbezahlt haben. Wenn Sie die
Auszüge im Abstand von 3-5 Jahren bestellen, sind sie sicher, dass die
Ihnen abgezogenen Beiträge auch tatsächlich bei der Ausgleichskasse
eingetroffen sind. In diesen Zeitabständen werden die Auszüge auch
unentgeltlich erstellt.
Weitere Hinweise hat es auf der Homepage der
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich.
Versicherung von Studenten sowie Ehepartnern von Pensionierten
Ehepartner eines Erwerbstätigen Ehegatten sind bei der AHV grundsätzlich
mitversichert. Wenn der erwerbstätige Ehegatte aber seinen Erwerb aufgibt
(Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pensionierung), dann kann es passieren, dass
der nicht erwerbstätige Ehegatte unbedacht in eine empfindliche
Beitragslücke rutscht. Beitragslücken können fast nicht mehr ausgeglichen
werden, sie wirken sich auf eine spätere AHV- oder IV-Rente sehr stark
aus. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Lücken schon gar
nicht entstehen.
Das
gleiche Problem haben Studenten, die gar nicht oder nur wenig arbeitstätig
sind, auch sie müssen darauf achten, dass sie keine Beitragslücken
entstehen.
Genaure Informationen bietet Ihnen der Onlineschalter der SVA-Zürich unter
dem Titel
Nichterwerbstätige. Dort ist auch ein Online-Rechner eingebaut, der
Ihnen berechnen kann, wie hohe Beiträge Sie einkalkulieren müssen.
Beitragspflicht AHV/IV
Bitte
informieren Sie sich über die Beitragspflicht zur AHV/IV. Grundsätzlich
sind alle bei der AHV versicherten Personen (erwerbstätige und nicht
erwerbstätige) beitragspflichtig. Also auch Sie. Die Ausnahmen von dieser
Regel finden Sie auf der Seite der
SVA-Zürich.
Viele
Fragen beantworten Ihnen die Internetseiten der
SVA Zürich oder des
Bundes.
Sie dürfen sich auch gerne an die
AHV-Zweigstelle Hüttikon wenden. |